Käufer von Gebrauchtwagen erleben nach dem Kauf immer wieder böse Überraschungen. Bei einem Schaden droht schnell Ärger. Laut Gesetz muss ein Händler mindestens zwölf Monate lang für Mängel an einem Gebrauchtwagen gerade stehen. Für den natürlichen Verschleiß muss der Kunde dagegen aus eigener

Gebrauchtwagen: Wer zahlt wenn der Alte streikt